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Geldsystem und nationalstaatliche Souveränität


Ein interessantes Thema ist die Frage der Verbindung von Geldsystem und Souveränität. Normalerweise haben Nationalstaaten eine eigene Währung, die von der Zentralbank verwaltet wird. Sofern die Regierung sich nur in eigener Währung verschuldet kann die Zentralbank im Zweifelsfall alle Staatsanleihen ankaufen, so dass ein Insolvenzrisiko nicht besteht. Wer Staatsanleihen verkaufen will, kann dies immer tun - die Zentralbank kauft sie unbegrenzt an. Die Zentralbank schreibt dabei dem Verkäufer oder seiner Bank Geld gut auf dem Konto bei der Zentralbank. Dieses System erweist sich in einem demokratischen Staat als vorteilhaft, weil so die Regierung immer Geld ausgeben kann, wenn sie dies wünscht. Es gibt kein "Veto" durch die Märkte. In der Eurozone ist dies allerdings anders. Hier kauft die EZB nicht unbegrenzt Staatsanleihen der Mitgliedsländer. Ist dadurch die Souveränität dieser verletzt?


Der Jurist Dieter Grimm wurde jüngst zu diesen Themen befragt und sagte dazu folgendes (Quelle):


Noch einmal zurück zur Frage nach der EU: Wann entsteht bei Kompetenzübertragungen eine eigene Souveränität? Kann man das quantifizieren oder inhaltlich benennen? Ich habe Dich so verstanden, dass Du zwischen der Übertragung von Hoheitsrechten und dem Souveränitätsstatus unterscheidest. Beides hängt nach meinem Verständnis aber zusammen, und irgendwann schlägt das eine in das andere um. 


Souveränität ist mehr als nur ein Bündel von Hoheitsrechten. Deswegen muss man zwischen beidem unterscheiden. Das Grundgesetz sieht nur die Übertragung von Hoheitsrechten vor. Es kann aber sein, dass ein Mitgliedstaat derart viele oder derart gewichtige Hoheitsrechte überträgt, dass der verbleibende Rest nicht mehr den Namen „Souveränität“ verdient. Dann hätte dieser Mitgliedstaat seine Souveränität preisgegeben, aber das würde nicht bedeuten, dass die EU sie gewonnen hätte. Denn sie wäre ja durch den Kompetenzgewinn noch immer nicht im Besitz der Kompetenz-Kompetenz und der Selbstbestimmung über ihre Existenz und Rechtsgrundlage. Das ist aber für die Souveränität ausschlaggebend.


Dieser Punkt wird in der Eurozone außerhalb Deutschlands bereits seit Jahren diskutiert. Auch in Deutschland sollte es dazu wohl eine Diskussion geben, denn in unserem Grundgesetz steht unter Art. 20:


(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.


Wenn allerdings in der Zukunft das deutsche Parlament einen Haushalt beschließt und die daraus folgenden Staatsausgaben nicht ausgeführt werden können, weil "die Märkte" keine deutschen Staatsanleihen kaufen, ist dann Art. 20 Abs. 1 verletzt? Ist eine Demokratie, in der die Regierung nicht das ausgeben kann, was im demokratischen Prozess bestimmt worden war, noch eine? Oder ist ein Bundesstaat ohne Haushaltsrecht keiner mehr?


Dieser kurze Artikel soll nur ein Aufschlag sein über eine Frage, die juristisch und volkswirtschaftlich komplex ist.

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