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Von der Staatsverschuldung zum Staatsbankrott?

Aktualisiert: 19. März 2020


Wir möchten auf einen sehr interessanten Artikel von Johannes Schmidt (Hochschule Karlsruhe) hinweisen, der bereits 2014 im Wirtschaftsdienst erschien. Hier ist der Abstract:


Während der EU-Schuldenkrise wurde einigen Staaten unterstellt, sie seien insolvent. Können Staaten aber tatsächlich Bankrott gehen? Der Autor hält einen Vergleich von Staaten mit Unternehmen für unzulässig. Solange ein Staat sich in eigener Währung verschuldet, kann er sich durch Anhebung der Steuern oder mithilfe der Zentralbank als „Lender of Last Resort“ entlasten. Besteht die staatliche und private Gesamtverschuldung jedoch vor allem aus Auslandskrediten, kann es zu einer zeitlich begrenzten Zahlungsunfähigkeit kommen.


Vor dem Hintergrund der jetzigen Corona-Krise tritt die Frage der Handlungsfähigkeit des Staates wieder in den Vordergrund. Hier das Ergebnis des Artikels von Johannes Schmidt (Achtung: Spoiler!):


Halten wir also fest: Wenn ein Staat sich in eigener Währung verschuldet und die Zentralbank als Kreditgeber der letzten Instanz agiert, die im Falle einer plötzlichen Panik auf den Anleihemärkten für niedrige Zinsen sorgt, dann kann ein Staatsbankrott im engeren Sinne des Wortes, d.h. die Suspendierung (eines Großteils) der staatlichen Zahlungsversprechen, nicht vorkommen.


 

UPDATE 19.03.20: Es existiert noch eine etwas längere Version von dem Artikel, welche unter https://guthabenkrise.files.wordpress.com/2012/10/sparen-fluch-oder-segen.pdf heruntergeladen werden kann.

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