Die Frage im Titel ist relativ einfach zu beantworten, denn es gibt dazu ein sinnvolles und einleuchtendes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, welches aus dem Jahr 2011 stammt (Link). Dies ist der entscheidende Absatz am Ende des Gutachtens:
Interessant ist da vor allem, was dort nicht steht. Dort steht nicht, dass die nationalen Finanzministerien für Verluste aufkommen.
Dazu hat auch die Europäische Zentralbank (EZB) auf ihren Seiten im Internet diese Frage beantwortet (Link). Sie bestätigt das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.
Die FAZ berichtet auf einem Blog vom Fall der Bundesbank, deren Eigenkapital einmal aufgebraucht war (Link). Braunberger von der FAZ verweist auf ein Interview der Bundesbank heute mit dem damaligen Präsidenten der Bundesbank Schlesinger, der folgendes zum Thema sagte (Link):
"Rein juristisch war die Bundesbank überschuldet, weil die Verlustvorträge das Eigenkapital deutlich übertrafen. Wir hatten zwar eine Unterbilanz, waren aber nicht zahlungsunfähig, weil wir ja letztlich selbst das Geld drucken konnten. Im Zentralbankrat hatten wir darüber diskutiert, ob denn die Regierung für die Verluste aufkommen sollte. Die Verluste entstanden ja nur, weil wir aufgrund der Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber dem IWF am Devisenmarkt tätig waren. Wir haben davon abgesehen. Aber im Endeffekt hat natürlich die Regierung die Kosten mitgetragen, weil wir einige Jahre lang keine Gewinne an den Bund abführten, bis der Verlustvortrag abgeschmolzen war."
Zur Staatsfinanzierung ist allerdings die Regierung nicht auf den Zentralbankgewinn angewiesen.
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